Einsatz von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung
Einsatz von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung
Referenten:
Serge Hediger, Managing Partner 1291, RA Dr. Tom Offerhaus, Partner bei WTS, StB Dr. Robert Strauch
Inhalt:
Vielfältige Gründe können für den Einsatz einer Lebensversicherung im Rahmen der Nachfolgeplanung sprechen. Eine wesentliche Rolle können unter anderem der Schutz des Vermögens, die Einschränkung des Zugriffs auf das Vermögen durch die nächste Generation und steuerliche Überlegungen spielen. Herr Hediger von 1291, Herr RA Dr. Offerhaus von WTS und Herr StB Dr. Strauch zeigen auf, welche Gestaltungsansätze in der Praxis von besonderer Bedeutung sind, welche steuerlichen Gestaltungspielräume vorhanden sind und worauf bei der Auswahl der Lebensversicherung in der Praxis zu achten ist. Aus aktuellem Anlass – auf Grund des Rückzugs von Lombard und Swiss Life Global für Neukundengeschäft vom deutschen Markt – geben Sie außerdem einen Überblick über die aktuell vorhandenen Marktanbieter.
Der Rückblick: Einsatz von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung
Am 27. Juni 2024 haben Serge Hediger, RA Dr. Tom Offerhaus und StB Dr. Robert Strauch moderiert von Dr. Marcel Megerle einen tiefgehenden Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung gegeben.
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist als eine Form der klassischen Kapitallebensversicherung weithin bekannt. Weniger bekannt sind dagegen sog. Private placement life insurance (PPLI), bei denen die Kapitalanlage innerhalb der Versicherung durch den Versicherungsnehmer frei bestimmt werden kann. Unter bestimmten Voraussicherungen werden diese individuellen Lebensversicherungslösungen auch für steuerliche Zwecke anerkannt. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Versicherungsnehmer lediglich eine Anlagerichtlinie vorgibt und die Asset Manager auswählt, jedoch keinen Einfluss auf die einzelnen Anlageentscheidungen nimmt. Bei der steuerlichen Anerkennung von Lebensversicherung besteht kein schwarz/weiß. Je nachdem, welche steuerliche Voraussetzung nicht erfüllt wird, entfällt lediglich eine begünstigte Besteuerung der Erträge aus der Versicherung; die Versicherung wird als solche jedoch weiterhin für steuerliche Zwecke anerkannt.
Einige der etablierten Anbieter für PPLI Lösungen haben sich in letzter Zeit von dem deutschen Markt zurückgezogen und bieten kein Neukundengeschäft mehr an. Hierzu zählen SwissLife, Lombard und Wealins. Bei den weiterhin bestehenden Anbietern ist Anbieter nicht gleich Anbieter. Die Auswahl eines Carriers wird wesentlich von den Zielen des Versicherungsnehmers beeinflusst.
Durch den Einsatz einer Lebensversicherung im Rahmen der persönlichen Nachfolgeplanung können vielfältige Ziele erreicht werden. So können durch das gezielte Einsetzen von Begünstigten bestimmte Teile des Vermögens an dem Nachlass vorbei auf ausgewählte Nachkommen übertragen werden. In Patch-Work Strukturen kann so etwa die Gefahr für Streit anlässlich des Erbfalls reduziert werden.
Die Übertragung einer Lebensversicherung kann unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts erfolgen. Das Finanzgericht Münster geht davon aus, dass die Belastung aus dem Nießbrauchrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch dann die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage aus der Übertragung des Bezugsrechts mindert, wenn tatsächlich keine Auszahlungen an den Nießbraucher bzw. Versicherungsnehmer erfolgen.
Eine weitere spannende Gestaltungsmöglichkeit ist die Einlage des Bezugsrechts an einer Versicherung in eine GmbH (Betriebsvermögen). Durch die Einlage des Bezugsrechts können die Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen anwendbar werden.
Neben der Verwirklichung von familiären und wirtschaftlichen Zielen können durch den Einsatz von Lebensversicherungen auch Compliance Anforderungen erleichtert werden. Bei der Beauftragung eines deutschen Vermögensverwalters durch eine Versicherung wird die Versicherung Kunde des Vermögensverwalters – und nicht etwa der Versicherungsnehmer. So können deutsche Vermögensverwalter indirekt US-amerikanische Kunden „betreuen“, ohne die umfangreichen amerikanischen Regularien erfüllen zu müssen. Dies wird durch sog. Dual Compliant Versicherungen möglich. Auch in steuerlicher Hinsicht können Compliance Vorteile bestehen. Falls z. B. internationale PE-Investments mittelbar über eine anerkannte Lebensversicherung gehalten werden, müssen die einzelnen Investments nicht mehr an das Steuer-Reporting des Versicherungsnehmers aufgenommen werden.
Das Bezugsrechts an einer Lebensversicherung kann bereits lebzeitig unwiderruflich auf die Nachkommen übertragen werden. Die nächste Generation ist so wirtschaftlich bereits berechtigt. Dennoch übt der Versicherungsnehmer (Schenker) weiterhin die Kontrolle über das in der Lebensversicherung gebundene Vermögen aus. Das Vermögen kann so auch vor einer möglichen Insolvenz des Versicherungsnehmers geschützt werden (Asset Protection).
Durch die Vereinbarung einer sog. Termfix Regelung kann eine Lebensversicherung zudem als Alternative für eine Testamentsvollstreckung in Erwägung gezogen werden. Falls die versicherte Person unerwartet früh verstirbt, bleibt das Vermögen in der Versicherung weiterhin gebunden und wird z. B. erst bei dem Erreichen eines bestimmten Alters des Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bis dahin gelten die von dem Versicherungsnehmer vorgegebenen Regeln für die Verwaltung des Vermögens weiter. Ergänzend besteht die Möglichkeit einen Arbiter vorzusehen, der während der Termfix Periode Einfluss auf die Versicherung nehmen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zudem möglich, die Termfix Klausel so auszugestalten, dass die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht erst bei Fälligkeit der Versicherung eintritt.

Einblick und Download der Veranstaltungsunterlagen
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