Gestaltungserfahrungen
Zulässigkeit und Grenzen der sachverhaltsgestaltenden Steuerberatung anhand von Fallbeispielen
Referenten:
RA Dr. Jens Kleinert, Partner l&t, StB Dr. Lutz Schmidt, Partner l&t
Inhalt:
Der Erfolg einer Vermögensstrukturierung ist eng mit der Anerkennung von steuerlichen Gestaltungen verbunden. Welche Grenzen sind bei der Gestaltungsberatung zu beachten und welche Erfahrungen bestehen in der Praxis im Rahmen des Diskurses mit der Finanzverwaltung zur Anerkennung von (Nachfolge-)Gestaltungen? Wo verläuft die Trennlinie zwischen legaler Steuergestaltung und illegaler Steuerverkürzung? Herr Dr. Kleinert und Herr Dr. Schmidt berichten aus der Praxis, zeigen Grenzen auf und geben Gestaltungsüberlegungen.
Der Rückblick: Gestaltungserfahrungen
Am 4. September 2024 haben RA Dr. Jens Kleinert und StB Dr. Lutz Schmidt moderiert von StB Christina Vosseler einen tiefgehenden Überblick über die Zulässigkeit und Grenzen der sachverhaltsgestaltenden Steuerberatung anhand von Fallbeispielen gegeben.
Steuerliche Gestaltung kann entweder reaktiv (Analyse steuerlicher Effekte auf ökonomische Entscheidungen) oder proaktiv (aktive Gestaltung wirtschaftlicher Sachverhalte zur Steueroptimierung) erfolgen. Legale Steuergestaltung unterscheidet sich klar von illegaler Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Transparenz und vollständige Deklaration sind essenziell.
Steuergestaltung ist gesetzlich zulässig und durch die Rechtsprechung (BVerfG, BFH) bestätigt. Steuerpflichtige haben das Recht, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse steueroptimal zu gestalten. Steuerberater sind verpflichtet, ihre Mandanten auf legale Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die Durchsetzung steuerlicher Gestaltungen wird durch wachsenden Druck seitens der Finanzverwaltung erschwert. Steuerpflichtige müssen sich unter Umständen auf langwierige finanzgerichtliche Auseinandersetzungen einstellen. Steuergestaltungen werden etwa als „missbräuchlich“ (§ 42 AO) oder „modellhaft“ (§ 15b EStG) eingestuft. In diesen Fällen muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass seine Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll ist und nicht allein der Steuervermeidung dient. Beispiele prominenter Steuergestaltungen aus den letzten Jahren sind Bondstripping (Steuersatzspreizung zwischen Kapitalgewinnen und -verlusten),„Goldfinger“-Modelle (Nutzung ausländischer Betriebsstätten zur Verlustgenerierung) und Disquotale Einlagen (schenkungsteuerfreie Wertverschiebungen innerhalb von Gesellschaften).“
Steuerliche Gestaltung basiert auf Lücken und Ungleichbehandlungen im Steuerrecht, z. B. bei der Differenzierung zwischen Privat- und Betriebsvermögen oder verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Erfolgreiche Gestaltungen beruhen auf einer tiefgehenden Analyse und strukturierten Umsetzung. Allerdings sind viele Maßnahmen durch nachträgliche Gesetzesänderungen nur zeitlich begrenzt nutzbar.

Einblick und Download der Veranstaltungsunterlagen
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