Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung am Praxisbeispiel
Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung am Praxisbeispiel
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. statt.
Termin:
Dienstag, 7. Mai, 16:00-17:00 Uhr
Referenten:
StB/WP Sven Oberle, Partner bei EY
RA/StB Dr. Sven Wanka, EY
Inhalt:
Die grenzüberschreitende Nachfolgeplanung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Unter anderem besteht das Risiko, dass eine Vermögenübertragung in mehreren Staaten mit einer Steuer belastet werden kann. Herr Oberle und Herr Dr. Wanka zeigen anhand eines konkreten Praxisbeispiels die Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung auf und geben Gestaltungshinweise.
Referenten: StB/WP Sven Oberle, Partner bei EY und RA/StB Dr. Sven Wanka, EY
Die grenzüberschreitende Nachfolgeplanung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Unter anderem besteht das Risiko, dass eine Vermögenübertragung in mehreren Staaten mit einer Steuer belastet werden kann. Herr Oberle und Herr Dr. Wanka zeigen anhand eines konkreten Praxisbeispiels die Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung auf und geben Gestaltungshinweise.
Der Rückblick: Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung am Praxisbeispiel
Am 7. Mai 2024 haben WP/StB Sven Oberle und RA/StB Dr. Sven Wanka moderiert von Maximilian Kleyboldt, Beirat IVS, die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung an einem Praxisbeispiel erläutert.
Das Praxisbeispiel bezieht die Länder Deutschland, Italien, Spanien und USA ein.
Bestandteil jeder Nachfolgeplanung sollte die Risikovorsorge in Form eines „Notfallkoffers“ sein. Dieser beinhaltet typischerweise insbesondere Testamente, Vollmachten, eine Patientenverfügung, einen Überblick über die wesentlichen Verträge und weitere Dokument wie z.B. Aufträge. Damit Vollmachten und Testament international anerkannt werden, müssen besondere Formerfordernisse eingehalten werden. Außerdem sollte in dem Testament auf eine Regelung zur Rechtswahl geachtet werden.
Eine besondere Herausforderung der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung stellt die Vermeidung einer doppelten Erbschaftsteuerbelastung dar. Die Regelungen zur Besteuerung eines Erbfalls unterscheiden sich international zum Teil stark. Während es in Deutschland für die Begründung einer unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht bereits ausreicht, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist, stellen die USA z.B. ausschließlich auf die Ansässigkeit des Erwerbers ab.
Neben gestalterischen Überlegungen sollte bei einer grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung auch auf die hohen Compliance Aufwendungen auf Grund der Ansässigkeit einer Familie in mehreren Staaten geachtet werden.
Ein Sonderfall stellt eine ausländische Ferienimmobilie – wie am Beispiel in Spanien – dar. Bei dem Erwerb der Ferienimmobilie ist auf die Vermeidung von laufenden steuerlichen Risiken zu achten. So könnte der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft etwa zu einer unbeabsichtigten verdeckten Gewinnausschüttung und somit zu wesentlichen steuerlichen Risiken führen. Die Ferienimmobilie führt regelmäßig zu einer doppelten Ansässigkeit des Inhabers. Eine berufliche Nutzung der Ferienimmobilie – wie z.B. die Geschäftsführung aus dem Feriendomizil heraus – kann zudem auch zu einer Ansässigkeit des Familienunternehmens am Ort der Ferienimmobilie führen. Der Erwerb und die Nutzung einer Ferienimmobilie müssen daher sorgfältig geplant werden.
Auch die Freibeträge und die Steuersätze fallen wesentlich auseinander. Während in den USA die Anwendbarkeit von Freibeträgen von über 10 Mio. Euro in Betracht kommt, gewährt Italien in dem besprochenen Beispiel einen Freibetrag i. H. von 1 Mio. Euro, erhebt „im Gegenzug“ jedoch lediglich eine Erbschaftsteuer i. H. von 4 %.
Deutschland hat nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer doppelten Erbschaftsteuer abgeschlossen. Zur Vermeidung einer doppelten Erbschaftsteuerbelastung ist eine gezielte Nachfolgeplanung daher wesentlich. Ohne eine gute Planung können Liquiditätsproblem zu einer Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen.
Ein wesentlicher Aspekt der internationalen Nachfolgeplanung ist zudem die Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung. Zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung bietet sich u.a. die Errichtung einer Stiftung oder einer originär gewerblich tätigen Personengesellschaft mit Sitz in Deutschland an. Hierdurch kann ein Wegfall des deutschen Besteuerungsrechts anlässlich der Übertragung von Todes wegen und somit eine Wegzugbesteuerung vermieden werden.
Einblick und Download der Veranstaltungsunterlagen
Füllen Sie bitte das Formular aus, um mehr zu erfahren und einen tieferen Einblick in die grenzüberschreitende Nachfolgeplanung zu erhalten. Wir senden Ihnen die Aufzeichnung via Mail.