Möglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen
Sylt GmbH, Rohstoff GmbH, Land-und Forstwirtschaft & Co. – Möglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen
Referenten:
Bereichsleiter Bundesforstbetrieb, StB Dr. Olaf Siegmund, Partner bei KPMG, StB Dr. Robert Strauch
Inhalt:
Um das Vermögen im Rahmen der Nachfolge zu schonen, denken Vermögensinhaber regelmäßig darüber nach, in begünstigtes Betriebs- / land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu investieren. Welche Möglichkeiten existieren hierfür und welche steuerlichen und wirtschaftlichen Risiken sind damit verbunden? Wie lässt sich ein Eingriff in die bestehende Asset Allocation möglichst vermeiden und dabei dennoch in begünstigtes Betriebsvermögen investieren? Herr Dr. Siegmund und Herr Dr. Strauch geben moderiert von Maximilian Kleyboldt einen Überblick über die bestehenden Investitionsmöglichkeiten.
Der Rückblick: Möglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen
Am 4. Dezember 2024 haben StB Dr. Olaf Siegmund und Dr. Robert Strauch moderiert von Maximilian Kleyboldt einen Überblick über Möglichkeiten, in begünstigtes Betriebsvermögen zu investieren, gegeben.
Unternehmensvermögen kann durch verschiedene Verschonungsmodelle steuerlich begünstigt übertragen werden. Bei der Regelverschonung sind 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei, sofern das Unternehmen mindestens 5 Jahre fortgeführt wird. Bei der Optionsverschonung besteht eine 100 %ige Steuerfreiheit, wenn die Haltedauer mindestens 7 Jahre und das Nettoverwaltungsvermögen des Unternehmens weniger als 20 % betragen. In beiden Fällen darf die Lohnsumme eines Unternehmens grundsätzlich nicht oder nur in einem geringen Umfang sinken. Bei sog. Großerwerben (Unternehmenswert über 26 Mio. Euro) ist die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Unternehmens an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Das begünstigungsfähige Vermögen umfasst inländisches Betriebsvermögen, Beteiligungen von größer 25 % an Kapitalgesellschaften und land-/forstwirtschaftliches Vermögen. Von der Begünstigung werden bestimmte Wirtschaftsgüter ausgenommen (sog. Verwaltungsvermögen). Nicht begünstigt sind u.a. Wertpapiere, Zahlungs-/Finanzmittel, vermietete Immobilien und Kunstgegenstände. Durch gezielte Investitionen kann Verwaltungsvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen „umgewandelt“ werden. Durch eine Veränderung der Unternehmensstruktur kann die Bestimmung der Verwaltungsvermögensquote zudem beeinflusst werden.
Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme, wenn Sie nähere Informationen zu den Gestaltungsmöglichkeiten erhalten wollen.