Vergleich von Stiftungen in Deutschland & Liechtenstein nach der Stiftungsrechtsreform und Einflussmöglichkeiten auf liechtensteinische Stiftungen aus deutscher Sicht
Referenten:
RA/StB Thorsten Klinkner, Unternehmerkompositionen, StB Dr. Florian Kloster, confida Lichtenstein
Inhalt:
Die Reform des Stiftungsrechts ist in 2023 in Kraft getreten. Welchen Einfluss hat die Reform auf den Vergleich zwischen einer deutschen und einer liechtensteinischen Stiftung aus Sicht eines Stifters? Bei der Entscheidung, eine Stiftung in Liechtenstein zu errichten, spielen die Einflussmöglichkeiten, die nach der Errichtung bestehen, eine wesentliche Rolle. Besonders wichtig ist dabei die Frage, inwieweit der Stifter zukünftig Einfluss nehmen kann oder durch einen Protektor seinen Willen sicherstellen kann, ohne die steuerliche Anerkennung zu gefährden. Herr Klinkner und Herr Dr. Kloster nehmen einen Vergleich vor, gehen auf aktuelle rechtliche Entwicklungen ein und berichten aus der Praxis, wie Stifter ihren Einfluss unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wahren können.
Der Rückblick: Vergleich von Stiftungen in Deutschland & Liechtenstein nach der Stiftungsrechtsreform und Einflussmöglichkeiten auf liechtensteinische Stiftungen aus deutscher Sicht
Am 18. September 2024 haben RA/StB Thorsten Klinker und StB Dr. Florian Kloster moderiert von StB Dr. Robert Strauch einen tiefgehenden Vergleich zwischen deutschen und liechtensteinischen Stiftungen nach der Stiftungsrechtsreform gezogen und sind auf die Einflussmöglichkeiten auf liechtensteinische Stiftungen aus deutscher Sicht eingegangen.
Der rechtliche Rahmen in beiden Ländern unterscheidet sich insbesondere hinsichtlich der Flexibilität für den Stifter. In Liechtenstein sind Widerrufsvorbehalte und Anpassungen der Stiftungsstatuten weitergehender möglich als in Deutschland. Liechtensteinische Stiftungen haben oft Protektoren, Treuhänder und zusätzliche Kontrollmechanismen, die in Deutschland in der Regel nicht vorgesehen sind. Während Änderungen in Deutschland restriktiver gehandhabt werden, bietet Liechtenstein zudem etwa mehr Spielraum für Anpassungen der Zweckverwirklichung.
Die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen und die weitere Einflussnahme des Stifters sind wesentlich für die steuerliche Einstufung. Der Einfluss auf Stiftungsrat, Protektorat und Vermögensverwaltung kann so entscheidend dafür sein, ob die Stiftung als transparent oder intransparent gilt. Die steuerliche Anerkennung wird an zahlreichen Beispielen ausführlich dargestellt.“
Die zivilrechtliche Anerkennung liechtensteinischer Stiftungen in Deutschland ist durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt worden. Die steuerliche Behandlung unterliegt jedoch strengeren Kriterien. So kommt etwa auch eine Zurechnungsbesteuerung trotz zivilrechtlicher Anerkennung der Stiftung in Betracht.

Einblick und Download der Veranstaltungsunterlagen
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